Maul- und Klauenseuche
Im Januar 2025 wurde Maul- und Klauenseuche (MKS) bei einem Wasserbüffel in Brandenburg festgestellt.
Klauentiere wie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Kameliden und bestimmte Zoo- und Wildtiere können sich mit dieser hochansteckenden Viruserkrankung infizieren. Erkrankte Tiere leiden an Fieber und sehr schmerzhaften Bläschen im Maul, an den Klauen und Zitzen. Eine Behandlung ist nicht möglich, betroffene Bestände müssen getötet (gekeult) und unschädlich beseitigt werden.
Deutschland und die EU galten laut dem Friedrich-Loeffler-Institut zufolge seit drei Jahrzehnten als frei von MKS. In Europa wurde der letzte MKS-Ausbruch 2011 in Bulgarien gemeldet. Das Einschleppungsrisiko aus anderen Ländern ist jedoch groß: In der Türkei, im Nahen Osten, in Afrika, in vielen Teilen Asiens sowie Südamerikas kommen regelmäßig MKS-Fälle vor. Wie das Virus eingeschleppt wurde, ist noch unbekannt. Bisher wurde kein weiterer Fall von MKS in Deutschland festgestellt.
Menschen, Haustiere wie Hunde, Katzen, Kaninchen und Nagetiere sowie auch Pferde erkranken in der Regel nicht. Sie können das Virus aber indirekt über Schuhe, Geräte, Fahrzeuge oder Kleidung übertragen, weil das MKS-Virus in der Umgebung sehr stabil ist. Es kann im Boden, in Abwässern oder eingetrocknet in Gegenständen über Monate bis Jahre infektiös bleiben.
Die bei Kindern vorkommende Hand-Fuß-Mund-Krankheit weist ähnliche Symptome auf wie MKS, aber es handelt sich um verschiedene Erreger, die nichts miteinander zu tun haben.
Aus Sicherheitsgründen kann es durch den Ausbruch von MKS in Deutschland zu folgenden Einschränkungen kommen:
· Streichelzoos geschlossen
· Fütterung von Klauentieren untersagt
· ausgelegte Seuchenmatten/Sperrzonen
· Wandern in Parks/auf Wanderwegen oder Ausritte mit Pferden untersagt
· keine Urlaube auf Bauernhöfen
· Einschränkungen auf Reitturnieren oder ähnlichen Veranstaltungen
· besondere Hygienemaßnahmen vor der Behandlung von Klauentieren
· Zugangsbeschränkungen zu tiermedizinischen Einrichtungen
· Reiseeinschränkungen wie z.B. längere Wartezeiten durch Kontrollen, Desinfektion von Gepäck, keine Mitnahme unverpackter Lebensmittel; bisher gelten keine erweiterten Reiseeinschränkungen für Hunde oder Katzen
Helfen Sie mit und halten Sie sich zum Schutz der Tiere an eventuelle Sicherheitsvorgaben.